Schutzimpfungs-Richtlinie
Für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine Empfehlung der beim Robert Koch-Institut (RKI) ansässigen Ständigen Impfkommission (STIKO) Voraussetzung. Basierend auf diesen Empfehlungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Details zu Art und Umfang der Leistungen sind in Anlage 1 der SI-RL zu finden.1
Nachdem die STIKO im März 2020 beispielsweise die Pertussis-Impfung während der Schwangerschaft empfahl, hat der G-BA im darauffolgenden Mai die Änderung der SI-RL zur Umsetzung dieser STIKO-Empfehlung beschlossen.
Zudem hat der G-BA Mitte dieses Jahres entschieden, den Mutterpass auf mehreren Seiten anzupassen, um dort unter anderem die Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft zu dokumentieren (Mutterschafts-Richtlinien).2
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1 G-BA: Schutzimpfungen, auf www.g-ba.de; abgerufen am 13.12.2021
2 G-BA: Mutterschaft-Richtlinien: Umsetzung der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zur Impfung gegen Pertussis in der Schwangerschaft sowie weitere Anpassungen der Anlage 3 (Mutterpass), auf www.g-ba.de; abgerufen am 13.12.2021