SARS-CoV-2-Diagnostik: Vergütung für Corona-Tests
Ab 1. Juli werden Corona-Tests per PCR mit 39,40 Euro statt wie bisher mit 59,00 Euro vergütet. Zudem wird die Abrechnung auf fünfmal im Behandlungsfall beschränkt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen begründet dies damit, dass die Tests inzwischen nicht mehr vereinzelt, sondern massenhaft in einem zum Großteil automatisierten Verfahren durchgeführt werden. Durch den neuen Preis würden die Sozialkassen und der öffentliche Haushalt deutlich entlastet, so der GKV-Spitzenverband.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert dagegen die Entscheidung. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen zeigte sich enttäuscht und sagte, er sei sich nicht sicher „ob die Labore die hohe Testkapazität unter den verschlechterten Rahmenbedingungen weiterhin vorhalten können“.
Abstriche nach Warnung der Corona-Warn-App
Am Dienstag ist die Corona-Warn-App gestartet. Diese gibt Betroffenen einen Hinweis, wenn sie sich in der Nähe eines an Covid-19 Erkrankten aufgehalten haben. Dem Nutzer wird in diesem Fall empfohlen, sich an eine Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die 116117 oder einen Arzt zu wenden.
Kommt ein Patient aufgrund einer Kontaktwarnung der App in die Praxis und wird ein Abstrich zum Ausschluss einer Corona-Infektion durchgeführt, so steht für Haus- und Fachärzte die neue GOP 02402 zur Verfügung, die in diesem Fall für den Abstrich abgerechnet werden kann.
Ein Merkblatt des Robert Koch-Instituts gibt Ärzten allgemeine Informationen zur neuen Corona-Warn-App und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Warnungen durch die App.