SARS-CoV-2-Arznei­mittel­ver­sorgungs­verordnung und Äquivalenzdosistabellen

      Newsletterbeitrag     SARS-CoV-2; Medizin / Wissen­schaft

Während der Corona-Pandemie sind die Austauschmöglichkeiten für Apotheken erweitert worden, wenn ein Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Bei welcher Änderung eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich ist und welche Änderungen Apotheken auch ohne Rücksprache vornehmen dürfen, fasst das entsprechende Merkblatt des DeutschenArztPortals zusammen.

» Zum Merkblatt „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgung

Tritt die Situation ein, dass kein wirkstoffgleiches Arzneimittel verfügbar ist, so kann die Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgeben. Bei dieser Umstellung muss in der Regel die Äquivalenzdosis zum ursprünglichen Arzneimittel ermittelt werden.

Praktische Hilfestellungen bieten dabei die Vergleichstabellen zur Äquivalenz- bzw. Tagesdosis. Diese stellt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker für ausgewählte Wirkstoffklassen (u. a. ACE-Hemmer, Sartane, Betablocker, Bisphosphonate, Statine, Triptane) zur Verfügung.

» Zu den Äquivalenzdosistabellen