Rausch auf Rezept: Apothekerkammer klagt gegen Online-Plattform

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Im Internet ist es relativ einfach, an ein Privat­rezept über Medizinal­cannabis zu kommen. Diverse Internet-Platt­formen bieten diesen „Service“ an. Dabei muss lediglich ein Frage­bogen ausgefüllt werden, im Anschluss erhält man das Rezept. Die Apo­theker­kammer Nord­rhein (AKNR) sieht dieses Vor­gehen kritisch und geht nun gegen eine Internet-Plattform gerichtlich vor. Der Prozess in Hamburg hat in der letzten Woche begonnen.

Die Apotheker­kammer argumentiert dabei, dass das Bewerben von „Kiffen auf Rezept“ gegen das Heil­mittel­werbe­gesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb verstoße. Der ein­fache Frage­bogen zur Rezept­aus­stellung genüge zudem nicht den medizi­nischen Standards einer tele­medi­zinischen Konsul­tation, da es sich hierbei schon nicht um eine Behand­lung handele.

Unterstützung durch Bund Deutscher Cannabis-Patienten

Auch der Bund Deutscher Cannabis-Patienten unter­stützt die Initiative der AKNR: „Wir begrüßen sehr, dass die Apo­theker­kammer Nord­rhein gegen solche Fehl­ent­wick­lungen vorgeht“, so Dr. Michael Kambeck. „Von Beginn an haben wir beklagt, dass einige Anbieter mit Rappern werben, mit ein­fachen Online-Frage­bögen, Sonder­angeboten und Sorten­namen, die eher an Cheese­cake erinnern. Nur wenn Medizin und Freizeit­nutzen klar getrennt bleiben, kann Cannabis als seriöse Medizin eine Chance haben und vielen Menschen geholfen werden.“

Quelle:
Pressemitteilung der Apothekerkammer Nordrhein vom 19.02.2025