Rausch auf Rezept: Apothekerkammer klagt gegen Online-Plattform
Im Internet ist es relativ einfach, an ein Privatrezept über Medizinalcannabis zu kommen. Diverse Internet-Plattformen bieten diesen „Service“ an. Dabei muss lediglich ein Fragebogen ausgefüllt werden, im Anschluss erhält man das Rezept. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) sieht dieses Vorgehen kritisch und geht nun gegen eine Internet-Plattform gerichtlich vor. Der Prozess in Hamburg hat in der letzten Woche begonnen.
Die Apothekerkammer argumentiert dabei, dass das Bewerben von „Kiffen auf Rezept“ gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoße. Der einfache Fragebogen zur Rezeptausstellung genüge zudem nicht den medizinischen Standards einer telemedizinischen Konsultation, da es sich hierbei schon nicht um eine Behandlung handele.
Unterstützung durch Bund Deutscher Cannabis-Patienten
Auch der Bund Deutscher Cannabis-Patienten unterstützt die Initiative der AKNR: „Wir begrüßen sehr, dass die Apothekerkammer Nordrhein gegen solche Fehlentwicklungen vorgeht“, so Dr. Michael Kambeck. „Von Beginn an haben wir beklagt, dass einige Anbieter mit Rappern werben, mit einfachen Online-Fragebögen, Sonderangeboten und Sortennamen, die eher an Cheesecake erinnern. Nur wenn Medizin und Freizeitnutzen klar getrennt bleiben, kann Cannabis als seriöse Medizin eine Chance haben und vielen Menschen geholfen werden.“
Quelle:
Pressemitteilung der Apothekerkammer Nordrhein vom 19.02.2025