Prüfanträge bei MTX-Verordnungen in der Rheumatologie
Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) und der Berufsverband Deutscher Rheumatologen e. V. (BDRh) berichten, dass es deutschlandweit zu vermehrten Prüfanträgen durch Betriebskrankenkassen bei der Verordnung von Methotrexat gekommen sei. Die Krankenkassen würden bei der Verordnung von MTX bei verschiedenen rheumatologischen Erkrankungen von einem Off-Label-Use ausgehen und begründen dies damit, dass anstelle von MTX andere herkömmliche immunsuppressive Medikamente hätten eingesetzt werden können.
Hintergrund: Niedrig dosiertes MTX wird in der Rheumatologie nicht nur gemäß der Zulassung zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis und der Psoriasisarthritis eingesetzt, sondern auch zur Therapie weiterer rheumatologischer Erkrankungen wie z. B. dem systemischen Lupus erythematodes (SLE), der Riesenzellarteriitis (RZA), der Polymyalgia rheumatica (PMR), der Dermatomyositis (DM) oder der Granulomatose mit Polyangiitis (GPA).
» Zur vollständigen Mitteilung der DGRh
Quelle: Mitteilung der DGRh vom 18.12.2023 „Regressandrohungen bei Off-Label-Einsatz von Methotrexat bei rheumatischen Erkrankungen“