Prüf- und Dokumentationspflichten von Apotheken
Die Herstellung von Rezepturen gehört zu den pharmazeutischen Kernaufgaben des Apothekers. Regelungen zu den umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten finden sich u. a. in der Apothekenbetriebsordnung.
- Sobald die Verschreibung in der Apotheke vorliegt, erfolgt zunächst nach pharmazeutischen Gesichtspunkten eine Kontrolle auf Plausibilität der Rezeptur. Diese beinhaltet z. B. die Überprüfung der Dosierung, der Applikationsart sowie der Art, Menge und Kompatibilität der Ausgangsstoffe. Eine nicht plausible Rezeptur darf nicht hergestellt werden, es ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.
- Dann wird die Herstellung und Prüfung durch den Apotheker geplant. Hierzu wird eine schriftliche Herstellungsanweisung erstellt. Diese legt u. a. die Herstellungstechnik, die Verpackungsmaterialien und mögliche Inprozesskontrollen fest.
- Im nächsten Schritt werden die zur Herstellung erforderlichen Ausgangsstoffe geprüft, denn es dürfen nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität festgestellt wurde. Für die meisten Ausgangsstoffe liegt ein Prüfzertifikat vor. Die Angaben auf dem Prüfzertifikat werden in der Apotheke überprüft. Bevor der Ausgangstoff in der Arzneimittelherstellung verwendet werden kann, muss bei Vorliegen eines Prüfzertifikates in der Apotheke die Identität des Ausgangsstoffes festgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel anhand von mindestens zwei unabhängigen Prüfungen (zum Beispiel Schmelztemperatur, Mischschmelzpunkt, Dünnschichtchromatographie). Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt und eine Prüfnummer vergeben.
- Über die Herstellung der Rezeptur wird ein Herstellungsprotokoll erstellt.
- Vor der Abgabe des Arzneimittels an den Patienten muss eine Freigabe durch einen Apotheker erfolgen, der damit die Qualität bestätigt. Eine analytische Prüfung ist hier nicht vorgesehen, wenn die Qualität des Arzneimittels durch das Herstellungsverfahren und eine organoleptische Prüfung gewährleistet ist.
All diese Maßnahmen dienen dazu, die Patienten mit einem qualitativ hochwertigen und sicheren Rezepturarzneimittel zu versorgen.