Patientendaten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht

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Das Patientendaten-Schutz-Gesetz soll dafür sorgen, dass digitale Angebote schnell und zugleich sicher Einzug in den Alltag der Patienten halten. Neben Regelungen zur elektronischen Patientenakte, die Krankenkassen ihren Patienten bereits ab 2021 zur Verfügung stellen müssen, geht es u. a. um Rezepte und Überweisungen, die in Zukunft digital übermittelt werden sollen.

Elektronische Patientenakte (ePa)

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für Patienten freiwillig. Jeder Patient entscheidet selbst, welche Daten dort gespeichert oder gelöscht werden und wer auf die ePa zugreifen darf. Für das erstmalige Eintragen der Daten sollen Ärzte und Krankenhäuser 10 Euro erhalten. Auch die Unterstützung der Patienten bei der anschließenden Verwaltung der ePa soll Ärzten und Apothekern vergütet werden. Die Höhe dieser Vergütung soll von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen festgelegt werden.

E-Rezept

Anhand einer App, die im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen soll und ein Teil der Telematikinfrastruktur sein wird, können Rezepte direkt auf das Smartphone geladen und von den Versicherten in einer Apotheke ihrer Wahl eingelöst werden. 

Das Gesetz, welches voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird und im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, regelt zudem, dass Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken, die Patientendaten in der Telematikinfrastruktur verarbeiten, für deren Schutz verantwortlich sind.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 1. April 2020, „Kabinett beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz“