Patient mit Arbeitsunfall
Frage:
Was ist zu beachten, wenn ein Patient nach einem Arbeitsunfall zur Behandlung in die Praxis kommt?
Antwort:
Grundsätzlich fallen Arbeitsunfälle nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern der gesetzlichen Unfallversicherung. Direkt nach einem Arbeitsunfall ist jeder Vertragsarzt verpflichtet den Patienten zu behandeln. Dabei darf der behandelnde Arzt auch Medikamente verordnen, wenn sie im Zusammenhang mit der Erstversorgung stehen, zum Beispiel Schmerzmittel. Die weitere Behandlung des Patienten wird dann vom Durchgangsarzt koordiniert, der soweit erforderlich auch die besondere unfallmedizinische Heilbehandlung übernimmt. Vertragsärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit der Unfallversicherung ab.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in einer Praxisinformation zusammengefasst, was bei der Behandlung nach einem Arbeitsunfall zu beachten ist.
» Zur Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung