Organspende: Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ab 1. März 2022 sollen Hausärzte ihre Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten. Die Vergütung der Beratungsleistung erfolgt extrabudgetär. Unterstützung kommt dabei von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einem Infopaket mit Patientenbroschüren sowie Organspendeausweisen. Der Versand dieser Information an die Arztpraxen soll bereits Ende Februar abgeschlossen sein.
Darüber hinaus stehen diese und weitere Information ‒ unter anderem ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende sowie Materialien für Patienten in leichter Sprache ‒ auf der Webseite der BZgA zur kostenfreien Bestellung zur Verfügung.