Off-Label-Use: Achtung auch bei der Dosierung

      Newsletterbeitrag     Arznei­mittel; Regress in der Praxis

Die Dosierung ist Teil der Zulassung eines Fertig­arz­nei­mittels. Daher stellt sowohl eine Unter- als auch eine Über­schrei­tung der Dosis einen Off-Label-Use dar. Bei der Beur­tei­lung, ob eine Dosis­über- oder ‑unter­schrei­tung vor­liegt, kommt es dabei auf den genauen Wort­laut in der Fach­infor­ma­tion an. Aktuell infor­miert die KV Rhein­land-Pfalz in diesem Zusammen­hang Ärztinnen und Ärzte über Einzel­fall­prüf­anträge für das Fertig­arz­nei­mittel Entresto. Als Antrags­begrün­dung wurde hier von den Kranken­kassen ange­geben, dass die ver­ord­neten Dosie­rungen unter­halb der in der Zulassung empfoh­lenen Ziel­dosis liegen würden.

Tipp zur Regressvermeidung

Bei jeder Arznei­mittel­ver­ord­nung sollten die gewählte Dosie­rung und die patienten­indi­vi­duellen Umstände genau mit den Vor­gaben der Fach­infor­ma­tion abgeglichen und ggf. eine Anpassung vor­genommen werden. Wichtig ist auch, dass die jeweils ver­ord­nungs­begrün­dende Diagnose über den ICD-10-Code ver­schlüsselt und doku­men­tiert wurde.

Weiterführende Informa­tionen und Hand­lungs­empfeh­lun­gen zu den Prü­fun­gen im Einzel­fall bei Entresto finden Sie auf der Seite der KV Rhein­land-Pfalz. Allgemeine Informa­tionen zum Off-Label-Use fasst eine Praxis­hilfe auf dem DeutschenArztPortal zusammen.

» Zu den Informationen der KV Rheinland-Pfalz

» Zur Praxishilfe „Off-Label-Use“

Quelle: Informationen der KV Rheinland-Pfalz vom 10.12.2024 („Prüfungen im Einzelfall: Entresto“)