Nordrhein: Off-Label-Use bei Pregabalin – oder doch nicht?
In Nordrhein hatte es Anfang des Jahres Prüfanträge wegen der Verordnung von Pregabalin-Arzneimitteln gegeben. Grund der Prüfanträge war ein vermuteter Off-Label-Use – die Krankenkasse hatte anhand der kodierten Diagnosen nicht sicher erkennen können, ob Pregabalin zulassungskonform eingesetzt wurde.
Pregabalin ist zugelassen zur Behandlung von neuropathischen Schmerzen, Epilepsie und Angststörungen. Das Problem im aktuellen Fall: Für neuropathische Schmerzen gibt es keine eigene ICD-Kodierung. Daher hatte die Krankenkasse laut KV Nordrhein vornehmlich auf dokumentierte Diagnosen, wie Polyneuropathien (G60–G64), Guillain-Barré-Syndrom, Trigeminusneuralgie (G50–G55), Amputationen, onkologische Erkrankungen und Palliativ-Situationen geachtet und von diesen Indikationen auf neuropathische Schmerzen geschlossen. Wichtig war der Krankenkasse dabei auch, dass es sich um eine gesicherte Diagnose handelte. Es hatte sich aber laut KV schon herausgestellt, dass Diagnosen mit einem Zusammenhang zu neuropathischem Schmerz durchaus vorgelegen hätten.
Gute Nachrichten für betroffene Praxen
Wie die KV nun berichtet, konnte sie im Gespräch mit der Krankenkasse erreichen, dass diese Anträge bzw. Prüfverfahren bestenfalls beendet würden. Die betroffenen Praxen müssen zunächst keine Stellungnahme einreichen. Stattdessen wird die Krankenkasse die Anträge erneut prüfen und ggf. zurücknehmen, wenn sich herausstellt, dass Diagnosen, die auf einen neuropathischen Schmerz schließen lassen, vorliegen.
Unser Tipp für den Praxisalltag: Eine ungenaue oder fehlerhafte ICD-10-Kodierung kann zu Missverständnissen und Problemen führen. Achten Sie daher auf eine möglichst präzise Auswahl des ICD-10-Codes.
Quellen:
KV Nordrhein: Praxisinformation „Wirtschaftlichkeitsprüfung: Off-Label-Use-Anträge zu Pregabalin“ (zuletzt geändert am 06.02.2025)
KVNO Praxisinformation Nr. 342 vom 13.02.2025