Neues T-Rezeptformular

      Newsletterbeitrag     Arznei­mittel; Korrekte Verord­nung

Seit dem 15.04.2020 gibt es ein neues Formular zur Verordnung von Medikamenten mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid. Diese Wirkstoffe gehören zu den oralen Tumortherapeutika und Immunmodulatoren und dürfen aufgrund ihres teratogenen Potenzials nur auf einem T-Rezept verordnet werden. T-Rezepte sind zweiteilig, personengebunden, nummeriert (T-Rezeptnummer) und enthalten Kästchen, wo der verordnende Arzt durch Ankreuzen die Einhaltung der gesetzlich vorgegeben Sicherheitsbestimmungen bestätigt und angibt, ob der Gebrauch in-label oder off-label erfolgt. Das neue Formular unterscheidet sich von dem alten durch ein Feld für den Apothekenstempel auf der Rückseite von Teil II. Zudem hat die T-Rezeptnummer nun sieben Stellen (statt bisher sechs). Die alten T-Rezeptformulare behalten ihre Gültigkeit.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Praxisnachrichten vom 16.04.2020, „Neues Formular für T-Rezepte eingeführt“