Neuer TK-Rheumavertrag ab 2020
Vom Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) und der Techniker Krankenkasse (TK) wurden vorhandene Versorgungsverträge zu Arzneimitteln und der besonderen Versorgung bei Rheuma in den gemeinsamen Vertrag „RheumaOne“ zusammengeführt. Bewährte Versorgungsangebote, die bisher regional begrenzt waren, sollen in weiteren Regionen zum Tragen kommen.
Insgesamt besteht der neue Vertrag aus vier Modulen. Mit dem Modul 1 „Arzneimittel“ soll beispielsweise die Qualität und Sicherheit der Rheumatherapie verbessert werden; gleichzeitig soll die Therapie aber auch wirtschaftlicher sein.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie auf der Webseite des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen.