Neue Heilmittel-Richtlinie wird auf das Jahr 2021 verschoben

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die zum 1. Oktober 2020 geplante neue Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal verschoben wird. Die neuen Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln gelten somit erst ab Januar 2021.

Ziel der neuen Heilmittel-Richtlinie ist es, die Verordnung von Krankengymnastik und Logopädie zu vereinfachen. Sobald die überarbeitete Richtlinie in Kraft tritt, muss von den Ärzten nur noch das neue Formular eingesetzt werden, das dann für die Verordnung aller Heilmittel gültig ist. Durch die Verschiebung behalten die derzeit verfügbaren drei Formulare ihre Gültigkeit.

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