Neue Festbeträge seit 1. Oktober 2018 in Kraft – Mehrkosten für Patienten möglich
Zum 1. Oktober traten neue Festbeträge für einige Wirkstoffe in bestimmten Darreichungsformen in Kraft. Festbeträge stellen Preisobergrenzen dar, bis zu denen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Arzneimittel erstatten. Arzneimittel, deren Abgabepreis auf Festbetragsniveau oder darunter liegt, gelten als wirtschaftlich, da sich Festbeträge an möglichst preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten orientieren (§ 35 Abs. 5 SGB V).
Mehrkosten oder Zuzahlungsbefreiung für Patienten möglich
Liegt der Abgabepreis eines Arzneimittels über dem Festbetrag, können für den Patienten Mehrkosten anfallen, d. h. der Patient muss die Differenz (Mehrkosten) zwischen maximalem Erstattungsbetrag der GKV (Festbetrag) und dem Arzneimittelpreis zahlen – unabhängig vom Vorliegen einer Befreiung von der Rezeptgebühr.
Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 6 Bundesmantelvertrag – Ärzte muss der Patient vom Arzt über eventuell anfallende Mehrkosten für Arzneimittel informiert werden.
§ 29 Abs. 6 Bundesmantelvertrag – Ärzte: „Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis den Festbetrag nach § 35 SGB V überschreitet, hat er den Versicherten auf die Verpflichtung zur Übernahme der Mehrkosten hinzuweisen.“
Senkt der Hersteller den Abgabepreis für ein Arzneimittel allerdings um mindestens 30 % unter dem Festbetrag, kann ein Arzneimittel von der Zuzahlung (Rezeptgebühr) befreit werden. Eine Liste der Arzneimittel, die von der Zuzahlung befreit sind, stellt der GKV-Spitzenverband zur Verfügung.
» Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel des GKV-Spitzenverbandes
Für folgende Arzneimittel gelten seit 1. Oktober 2018 Festbeträge:
- Filgrastim Injektionslösung, Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, Injektions- / Infusionslösung
- Lamivudin Filmtabletten
- Levetiracetam Lösung zum Einnehmen
- Linezolid Filmtabletten, Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen
- Pregabalin Hartkapseln, Lösung zum Einnehmen
- Valproinsäure, Lösung zum Einnehmen, Tropfen zum Einnehmen (Lösung)
- Voriconazol Filmtabletten
- Zonisamid Hartkapseln
- Coxibe Filmtabletten, Hartkapseln: Celecoxib, Etoricoxib
- Kombination von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern Filmtabletten, Hartkapseln, Tabletten: Candesartan + Amlodipin, Losartan + Amlodipion, Olmesartan + Amlodipin, Telmisartan + Amlodipin, Valsartan + Amlodipin
- Kombination von Beta-Rezeptorenblockern mit Calciumkanalblockern retardierte Hartkapseln, Retardkapseln, Retardtabletten, Tabletten: Atenolol + Nifedipin, Bisoprolol + Amlodipin, Metoprolol + Felodipin, Metoprolol + Nifedipin
» Aktueller Beschluss zu Arzneimittelfestbeträgen (GKV-Spitzenverband)