Neue Bioidenticals

      Newsletterbeitrag     Arznei­mittel; Biolo­gika

Seit dem 1. Juni 2021 sind mit Alymsys und Oyavas (Wirkstoff: Bevacizumab) zwei neue Bioidenticals in Anlage 1 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V aufgenommen worden. Bioidenticals unterscheiden sich weder in den Ausgangsstoffen noch im Herstellungsprozess. Sie dürfen damit in der Apotheke zum Beispiel im Rahmen von Rabattverträgen gegeneinander ausgetauscht werden.

Praxishilfe „Biologika: Verordnung und Austausch“

Die Praxishilfe stellt die Unterschiede zwischen Biosimilar und Bioidentical dar und fasst zusammen, was bei der Verordnung eines Biologikums beachtet werden muss und in welchen Fällen ein Austausch in der Apotheke zum Beispiel im Rahmen eines Rabattvertrages möglich ist.

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