Neue Bioidenticals
Seit dem 1. November 2020 sind mit Cegfila® und Pelmeg® (Wirkstoff: Pegfilgrastim) zwei neue Bioidenticals in Anlage 1 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V aufgenommen worden. Bioidenticals unterscheiden sich weder in den Ausgangsstoffen noch im Herstellungsprozess. Sie dürfen damit in der Apotheke zum Beispiel im Rahmen von Rabattverträgen gegeneinander ausgetauscht werden.
Verordnungshilfe „Biologika: Verordnung und Austausch
Die Verordnungshilfe stellt die Unterschiede zwischen Biosimilar und Bioidentical dar und fasst zusammen, was bei der Verordnung eines Biologikums zu beachten ist und in welchen Fällen ein Austausch in der Apotheke zum Beispiel im Rahmen eines Rabattvertrages möglich ist.