Neue austauschbare Darreichungsformen für Alendronsäure und Methocarbamol

      Newsletterbeitrag

In der Anlage VII Teil A der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) definiert der G-BA für bestimmte Wirkstoffe Darreichungsformen, die bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke gemäß § 4 Abs. 1 Rahmenvertrag (nach § 129 Abs. 2 SGB V) ausgetauscht werden dürfen, auch wenn sie keine identische Bezeichnung tragen. Am 15. September 2018 trat eine Änderung dieser Anlage in Kraft, die die Wirkstoffe Alendronsäure sowie Methocarbamol betrifft.

Neue austauschbare Darreichungsformen

  • Für den Wirkstoff Methocarbamol sind demnach Filmtabletten und Tabletten als austauschbar definiert. Im Handel sind derzeit die Präparate Dolovisano® Tabletten, Methocarbamol-neuraxpharm® Filmtabletten und Ortoton® Filmtabletten, die ab sofort im Rahmen der Aut-idem-Regelung austauschbar sind.
  • Für den Wirkstoff Alendronsäure gelten neben Filmtabletten und Tabletten nun auch Brausetabletten als austauschbar. Demnach dürfen jetzt Alendronsäure-Brausetabletten gegen Filmtabletten bzw. Tabletten und umgekehrt substituiert werden.

Das DeutscheArztPortal stellt eine aktuelle Übersicht der vom G-BA als austauschbar definierten Darreichungsformen zur Verfügung (nach § 129 Abs. 1a SGB V).

» Austauschbare Darreichungsformen

Hinweis zur Verordnung

Soll ein Austausch des verordneten Präparates, z. B. Alendronsäure-Brausetabletten in der Apotheke aus medizinisch-therapeutischen Gründen verhindert werden, kann das Aut-idem-Kreuz gesetzt werden. Dokumentieren Sie Ihre Therapieentscheidung nachvollziehbar in der Patientenakte.