Mehrheit der Bevölkerung möchte keinen Austausch von Biologika in der Apotheke
Wie aus einer Befragung des Marktforschungsunternehmens Toluna von 1.000 Bürgern hervorgeht, möchten drei Viertel der Deutschen, dass ausschließlich ihr Arzt entscheiden darf, ob sie im Falle einer schweren Krankheit ein Original- oder ein Nachahmerpräparat erhalten. Der Umfrage zufolge lehnt die Bevölkerung somit auch den automatischen Austausch von Original-Biologika durch Biosimilars in der Apotheke ab.1
Diese Befragung ist von Relevanz, da die Politik mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ab dem Jahr 2022 vorgesehen hat, dass Original-Biologika durch ihre Nachahmerpräparate (Biosimilars) in der Apotheke ausgetauscht werden können. Hiermit sollen die Arzneimittelkosten gesenkt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag, die genauen Regeln für den Austausch auszuarbeiten.
Knappe Mehrheit der Ärzte gegen Austauschbarkeit festgelegter Biologika durch Biosimilars
Bei den Ärzten war die Meinung gegen einen Austausch nicht so eindeutig: Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals aus dem Jahr 2018 sprach sich nur eine knappe Mehrheit dagegen aus: 53 Prozent der teilnehmenden Ärzte (n = 244) gaben an, die Austauschbarkeit von vom G-BA festgelegten Biologika durch Biosimilars nicht zu befürworten.2
Biologika: Verordnung und Austauschbarkeit
Die Praxishilfe des DeutschenArztPortals fasst zusammen, was bei der Verordnung eines Biologikums zu beachten ist und in welchen Fällen ein Austausch in der Apotheke zum Beispiel im Rahmen eines Rabattvertrages möglich ist.
1 Amgen-Studie "Medizinischer Fortschritt und der Biotech-Standort Deutschland", Marktforschungsinstitut Toluna, Juli 2019
2 Arztumfrage im Verordnungs- und Arzneimittel-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 27.11.2018 bis 11.12.2018