Lifestyle-Arzneimittel – aktuelles Beispiel Melatonin
Ein Arzneimittel wird als Lifestyle-Arzneimittel bezeichnet, wenn es nicht in erster Linie zur Bekämpfung einer Erkrankung eingesetzt wird, sondern eine Erhöhung der Lebensqualität, eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit oder eine kosmetische Komponente im Vordergrund steht.
Keine Erstattung durch die GKV
Lifestyle-Arzneimittel sind von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Welche Arzneimittel zu den Lifestyle-Arzneimitteln gerechnet werden, ist in Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt.
» Zur Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie
Melatonin – wann ein Lifestyle-Arzneimittel?
Das Fertigarzneimittel Melatonin Vitabalans wird in Zukunft auf der Liste der Lifestyle-Arzneimittel ergänzt. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt nach Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Grund dafür ist, dass dieses Arzneimittel ausschließlich zur kurzzeitigen Behandlung des Jetlags bei Erwachsenen zugelassen ist. Jetlag wird v. a. durch Flugreisen über mehr als eine Zeitzone ausgelöst, der Schlaf ist dabei nicht gestört, sondern tritt lediglich zeitversetzt auf. Eine medizinische Behandlung ist in der Regel nicht notwendig.1
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Fertigarzneimitteln Circadin und Slenyto, die ebenfalls den Wirkstoff Melatonin enthalten, NICHT um Lifestyle-Arzneimittel, da deren Einsatz nicht im Wesentlichen auf die Lebensführung zurückzuführen ist.1
1 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) – Melatonin vom 18.03.2022