Krankenkassen sehen Nachbesserungsbedarf bei digitalen Gesundheitsanwendungen
Anders als der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e. V. (SVDGV) im DiGA-Report 2023 sieht der GKV-Spitzenverband digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in seinem kürzlich erschienenen DiGA-Report 2023 weiterhin kritisch – der Nutzen sei zu selten erwiesen und die Kosten zu hoch. Der Verband kritisiert, dass DiGA vorläufig ohne einen Nutzennachweis ins DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen werden. Erst später muss ihr Nutzen für eine dauerhafte Aufnahme erwiesen werden, bis dahin werden DiGA, die möglicherweise keinen Nutzen haben, gänzlich von den Krankenkassen bezahlt. Der Anteil der DiGA, die bei Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog bereits einen Nutzen nachweisen konnten, sank im Berichtszeitraum (September 2020 bis September 2023) von etwa 25 % auf rund 5 %. DiGA würden zwar vermehrt in der Patientenversorgung ankommen, gleichzeitig seien die Ausgaben für DiGA aber kontinuierlich gestiegen, was nicht nur an den steigenden Verordnungszahlen, sondern auch an höheren Herstellerpreisen liege. Der größte Teil der DiGA-Ausgaben entfiel auf psychische Erkrankungen, gefolgt von Stoffwechselkrankheiten und Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems. Der GKV-Spitzenverband fordert, dass nur DiGA mit einem nachgewiesenen Nutzen ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. Ebenso müssten die Wirtschaftlichkeit im Blick behalten und DiGA entsprechend – am Patientennutzen orierntiert – bepreist werden.
Quelle: https://www.krankenkassen-direkt.de/news/Digitale-Gesundheitsanwendungen-DiGA-Fehlende-Nutzennachweise-und-steigende-Preise-Krankenkassen-fordern-neue-Zulassungsregeln-fuer-Apps-auf-Rezept-1405973.html (abgerufen am 15.01.2024)