Kodierhilfe in Arztsoftware ab 1. Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 soll eine technische Kodierunterstützung in die Arztsoftware integriert sein. Die Kodierhilfe soll bei der richtigen Anwendung der ICD-10 unterstützen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte in Verbindung mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) den gesetzlichen Auftrag erhalten, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen. Die KBV betont, dass keine neuen Regelungen geschaffen worden seien. Die Grundlage der Kodierung bleibt die ICD-10-GM. Zunächst werden vier Diagnosebereiche umfasst sein: Myokardinfarkt, Apoplex, Diabetes mellitus und Folgen einer Hypertonie. Diese vier Diagnosen wurden zunächst aufgrund der hohen Fallzahlen und der besonders komplexen Kodierung aufgenommen. Mit der Zeit werden weitere Diagnosebereiche inkludiert.
Das System soll folgendermaßen funktionieren: Wählen Ärzte einen Kode aus, wird ein Kodier-Check aktiv. Ärzte können dann unter Umständen einen Hinweis erhalten, dass auch ein spezifischerer ICD-10-Code vorhanden ist. Der Vorschlag kann dann übernommen oder auch abgelehnt werden.
Außerdem integriert werden soll:
- eine Kodesuche,
- eine Funktion zur Kennzeichnung von Dauerdiagnosen für alle Diagnosebereiche,
- eine fachgruppenspezifische Sortierung und Vorauswahl zur Kodesuche.
Die individuelle Ausgestaltung der Kodierunterstützung obliegt den jeweiligen Herstellern.