Knapp die Hälfte der KVen hat ihre Vorgaben zur Verordnung von Arzneimitteln für das Jahr 2021 veröffentlicht
Die zwischen den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verhandelten Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arzneimitteln sollen im Prinzip vor Beginn des neuen Kalenderjahres veröffentlicht werden. Aktuell (Stand: 16.02.2021) haben allerdings erst acht KVen ihre Vorgaben veröffentlicht. Bei den zugrunde liegenden Prüfsystemen (z. B. Richtgrößenprüfung) kam es zu keinen Änderungen.
Von besonderem Interesse ist in diesem Jahr die Frage, wie die einzelnen KVen nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Wirtschaftlichkeit von Original-Biologika und Biosimilars stehen. Der G-BA hatte unter anderem festgelegt, dass die Wirtschaftlichkeit der Verordnung sichergestellt ist, sofern ein Rabattvertrag für ein Präparat abgeschlossen wurde.1 Die gewählten Wege einzelner KVen, auf diesen Beschluss zu reagieren, zeigen einmal mehr eine gewisse Divergenz: Während manche KV ihre Biosimilar-Mindestquoten angepasst hat, verweisen andere wiederum lediglich auf den Beschluss des G-BA.
Die initiierten Prüfungen der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln frustrieren viele Ärzte. Als Hilfestellung bieten wir Ihnen unter anderem Folgendes: