Keine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bei der Festlegung des Orientierungswertes 2023
In der ersten Verhandlungsrunde zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband konnte keine Einigung erzielt werden. Im Gegenteil: Die Positionen liegen laut KBV-Chef Dr. Andreas Gassen „diametral auseinander“. Während die KBV eine Erhöhung des Orientierungswertes um 6 % fordert, wollen die Krankenkassen einer Erhöhung nicht zustimmen und den bisherigen Wert unangetastet lassen. Aufgrund dieser gegensätzlichen Positionen wurde der erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eingeschaltet, der am 23. August tagen wird.
Bei der Festlegung des Orientierungswertes sind nach dem Gesetz die für Praxen relevanten Investitions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Gassen verwies dabei auf die stark angestiegenen Kosten im Bereich Personal und Energie sowie die hohe Inflationsrate, die die Praxen vor neue Herausforderungen stellen. Laut dem KBV-Chef geht es bei den Verhandlungen „um den Erhalt der Struktur der ambulanten Versorgung und um die Finanzierung von Leistungen für die Gemeinschaft der über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten“.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_59406.php (abgerufen am 15.08.2022)