Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V.: Mehr Sicherheit für Kinder – kein Alkohol in der Schwangerschaft!
Die Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. fordert für Deutschland eine verpflichtende Kennzeichnung aller alkoholischen Getränke/Nahrungsmittel und jeglicher Alkoholwerbung mit dem neuentwickelten Logo.
In Deutschland werden jedes Jahr etwa 10 000 Neugeborene mit alkoholbedingten Schäden (sog. Fetale Alkoholspektrumstörungen – FASD) geboren.
Damit ist Alkoholkonsum in der Schwangerschaft bei uns, wie auch in vielen anderen Ländern, der häufigste Grund für eine nicht genetisch bedingte körperliche, seelische und/oder geistige Behinderung. Dabei ist FASD zu 100 % vermeidbar, wenn Frauen in der Schwangerschaft überhaupt keinen Alkohol trinken.
Aber in Deutschland trinken noch immer mindestens 20 % der schwangeren Frauen trotz Kenntnis ihrer Schwangerschaft weiterhin Alkohol. Akademikerinnen haben sogar den höchsten moderaten Alkoholkonsum. Offensichtlich fehlt in der Gesellschaft ein ausreichendens Wissen über die Gefahren von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und der Notwendigkeit, konsequent während der gesamten Schwangerschaft auf Alkohol zu verzichten. Fachleute sind sich schon lange einig, dass es keinen für das Ungeborene sicher unschädlichen unteren Grenzwert gibt.
Alle Frauen, die planen schwanger zu werden, und alle Schwangeren müssen wissen, dass schon kleinste Mengen Alkohol ihr Kind lebenslang schädigen können. Dafür müssen wir ein Bewusstsein schaffen!
In Deutschland gibt es in Bezug auf Alkohol und Schwangerschaft bisher keine Kennzeichnungspflicht. Deshalb fordern wir die verpflichtende Kennzeichnung aller alkoholischen Getränke und jeglicher Alkoholwerbung, um die Aufmerksamkeit zu steigern und das Leben der Ungeborenen zu schützen.
Warum wollen wir dieses neue Logo als verpflichtende Kennzeichnung?
Das Logo schafft auf positive Weise mehr Bewusstsein: Es stellt eine informierte und selbstbestimmt handelnde Frau dar, die sich zum Schutz ihres Kindes bewusst gegen Alkohol in der Schwangerschaft entscheidet. Sie selbst sagt also bewusst Nein! Das bisherige meist im Ausland verwendete Logo ist ein Verbotszeichen mit einer durchgestrichenen schwangeren Frau, die ein Glas in der Hand hält. Die Frau wird als uninformiert und falsch handelnd („Täterin“) dargestellt, die durchgestrichen wird, also weg muss! Das Durchstreichen einer schwangeren Frau lehnen wir auch aus ethischen Gründen ab! Helfen Sie mit, zukünftige Kinder zu schützen! Unterstützen Sie deshalb unbedingt unsere Petition für die verpflichtende Kennzeichnung aller alkoholischen Getränke und Alkoholwerbung mit diesem neu entwickelten Logo! Unterzeichnen Sie jetzt auf Change.org!
Verantwortlich für den Inhalt: Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e. V. (ÄGGF).
Kurzporträt ÄGGF
Die Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V. (ÄGGF) ist ein gemeinnütziger Verein mit ca. 80 Ärztinnen und Ärzten im gesamten Bundesgebiet.
Wir machen uns dafür stark, dass insbesondere Kinder und Jugendliche gesundheitsbewusst und verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen. „Den eigenen Körper mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen kennen, schätzen und schützen lernen“ – das ist die Botschaft der ÄGGF.
Von Gesundheitsförderung über Pubertät bis hin zu Sexualität – wir informieren wissenschaftlich fundiert und altersangepasst.
Jedes Jahr erreicht die ÄGGF mit ihren ärztlichen Informationsstunden an Schulen ca. 80.000 junge Menschen.
Damit wir so erfolgreich weitermachen können und noch mehr junge Menschen in ihrer Adoleszenz begleiten können, freuen wir uns jederzeit über neue engagierte Ärztinnen und Ärzte.
Weitere Informationen zur ÄGGF unter www.aeggf.de.
Kontakt
Ärztliche Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V.
Pickhuben 2
20457 Hamburg
Tel.: 040-41919490
E-Mail: aeggf@extraaeggf.de