KBV: nur noch 200 CME-Punkte notwendig

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Üblicherweise müssen Ärzte und Psychotherapeuten innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer KV nachweisen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist auf die sehr hohe Erfüllungsquote der Fortbildungsverpflichtung hin: Diese lag in den vergangenen Jahren bei ca. 98 %.

Während der COVID-19-Pandemie ist es jedoch nicht möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch CME-Punkte zu sammeln. Die Vertreterversammlung der KBV hat daher eine Absenkung der erforderlichen Punktzahl von 250 auf 200 Punkte beschlossen. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. September.

Im April 2020 war bereits beschlossen worden, die Frist für den Nachweis der Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten um ein Quartal zu verlängern. Diese Fristverlängerung gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.