Kassenärztliche Vereinigung Hessen veröffentlicht Arzneimittelvereinbarung für 2019

      Newsletterbeitrag

In Hessen erfolgt die Wirtschaftlichkeitsprüfung seit dem Jahr 2017 vorrangig nach Durchschnittswerten. Mit der Aktualisierung der Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2019 hat sich an der Prüfmethode nichts verändert.

Hinweis: Die aktuelle Prüfvereinbarung wurde zum 31. Dezember 2018 gekündigt, gilt jedoch fort, bis eine Anschlussregelung abgeschlossen ist.

» Übersicht der KV-Prüfsysteme