Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Praxisverwaltungssysteme ermöglichen Wirkstoffverordnungen
In einer Umfrage vom 17.09.2019 bis 24.09.2019 hatte das DeutscheArztPortal Ärzte gefragt, ob sie Wirkstoffverordnungen ausstellen, um Rückfragen aus der Apotheke zu vermeiden. Wirkstoffverordnungen werden insbesondere nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags von einigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) empfohlen: So muss neuerdings eines der vier preisgünstigsten aut-idem-fähigen Arzneimittel abgegeben werden, jedoch keines, das teurer als das verordnete Präparat ist. Durch seine Verordnung setzt der Arzt somit einen Preisanker. Ist eine Abgabe (z. B. durch Lieferengpässe) nicht möglich, muss Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden.
In der Umfrage wurde von ca. 34 Prozent der Ärzte das Arztsoftwaresystem als Grund für das Fehlen von Wirkstoffverordnungen angegeben.1 DAZ.online – das Online-Portal der Deutschen Apotheker Zeitung – ist diesem Problem nachgegangen und fragte bei der KBV nach. Ein Sprecher erklärt gegenüber DAZ.online: „Die Praxisverwaltungssoftware kann das sehr wohl. Wirkstoffverordnungen sind immer über das Freitextfeld möglich. Einige Systeme bieten auch direkt die Möglichkeit der Wirkstoffverordnung an.“2
1 Arztumfrage im Praxis-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 17.09.2019 bis 24.09.2019
2 Artikel vom 07.10.2019, DAZ.online, www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/10/07-10-2019/koennen-aerzte-wirklich-zum-teil-keine-wirkstoffe-verordnen/chapter:1