Höhere Vergütungsmöglichkeit für Befüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Das Interesse daran ist bislang allerdings sehr überschaubar. Um Haus- und Fachärzte zusätzlich zu motivieren, hat die Techniker Krankenkasse und der Hausärzteverband / die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft ein höheres Honorar für das Befüllen der ePA vorgesehen. Ärzte, die am TK-Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnehmen, erhalten seit Oktober 2021 ein höheres Honorar im Vergleich zur Vergütung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Der Vertrag gilt bundesweit in 13 von 17 KV-Regionen.
Vergütung im TK-Vertrag:
- 35 Euro (Ziffer: 1640) je Versichertenteilnahme für die „Hausarztzentrierte qualifizierte Erstbefüllung der ePA“
- 7 Euro (Ziffer: 1641) einmal je Quartal für eine ePA-Aktualisierung