Höhere Pauschalen für TI-Ausgaben
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Unterstützung des Bundesschiedsamtes auf Folgendes geeinigt:
- Stationäre Kartenterminals: Die Erstattungspauschale wird auf 595 Euro angehoben. Diese höhere Pauschale kann rückwirkend auch für die Geräte abgerechnet werden, die ab dem 1. Oktober 2020 bestellt wurden. Die stationären Kartenterminals sind Voraussetzung für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan.
- Elektronische Patientenakte (ePA): Damit die ePA genutzt werden kann, ist ein noch nicht erhältliches Konnektor-Update sowie ein Modul für die Arztsoftware nötig. Die Pauschale für das Konnektor-Update liegt bei 400 Euro; für das Modul in der Arztsoftware wurde eine Pauschale in Höhe von 150 Euro festgelegt. Die Betriebskostenpauschale wurde auf 4,50 Euro pro Quartal erhöht.
- E-Rezept: Für die Nutzung des E-Rezeptes wird es eine weitere Anwendung in der Arztsoftware geben. Hierfür liegt die Pauschale bei 120 Euro. Die Betriebskostenpauschale wird um einen Euro pro Quartal erhöht.