Häufige Regressanträge wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen
Neben den üblicherweise jährlich stattfindenden Auffälligkeitsprüfungen, in denen das Verordnungsverhalten insgesamt überprüft wird, können auch Einzelfallprüfungen auf schriftlichen Antrag (z. B. durch eine Krankenkasse) erfolgen. In ihrem aktuellen Newsletter informiert die KV Nordrhein über solche Regressanträge wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen.
Diese seien mit 15.000 Anträgen im Jahr 2018 recht häufig, in den meisten Fällen gehe es jedoch um relativ kleine Beträge. Dennoch lassen sie sich leicht vermeiden, beispielsweise indem in der Praxissoftware auf Hinweise zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln geachtet wird. Diese sind hauptsächlich in der Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) und Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (Verordnungseinschränkungen und - ausschlüsse) geregelt. Weitere Informationen und eine Liste der Medikamente, die am häufigsten zu Anträgen der Kassen führen, finden Sie in der Verordnungsinformation der KV Nordrhein.