Gute Nachrichten: DiGA-Verordnungen erreichen immer mehr Patientinnen und Patienten
Die Verordnungszahlen von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind im Aufwind. Im Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2023 stieg die Zahl der eingelösten DiGA-Freischaltcodes kontinuierlich an, wie der DiGA-Report 2023 des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung e. V. (SVDGV) ergab. Insgesamt wurden bisher knapp 370.000 Freischaltcodes eingelöst. Aber nicht nur die Anzahl, sondern auch die von DiGA abgedeckten Indikationsgebiete haben sich in den letzten Jahren erweitert. Zum Stichtag der Auswertung am 30. September 2023 wurden 49 DiGA vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet, von denen 24 dauerhaft aufgenommen wurden. Für diese DiGA wurde der Nutzen in randomisierten kontrollierten klinischen Studien nachgewiesen. Lediglich 6 DiGA wurden aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen. Eine weitere Erkenntnis des Reports: DiGA werden von Erwachsenen aller Altersgruppen verwendet, wobei sie etwas häufiger von Frauen genutzt werden (bis zu 70 %). Mögliche Gründe hierfür sind, dass einige DiGA ausschließlich für Frauen zugelassen sind, sowie die Tatsache, dass manche DiGA für Erkrankungen zugelassen sind, die häufiger Frauen betreffen bzw. bei denen Frauen häufiger Hilfe aufsuchen als Männer. Es besteht jedoch auch noch Verbesserungspotenzial, beispielsweise bei der Aufklärung der Ärzteschaft sowie von Patientinnen und Patienten über das DiGA-Angebot oder beim Zugang zu diesen, der vereinfacht und ohne mehrwöchige Wartezeiten ermöglicht werden sollte.
Die Praxishilfe „Digitale Gesundheitsanwendungen“ auf dem DeutschenArztPortal fasst die wichtigsten Informationen zu DiGA zusammen und bietet Ihnen darüber hinaus auch Tipps bei der Verordnung.