GOÄ und EBM sollen laut Gutachten nicht zusammengelegt werden
Am 28. Januar hat die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission befasst sich sowohl mit der Reform der ambulanten Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch mit der Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung (GOÄ).
Laut dem Gutachten ist eine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen keine Lösung: GOÄ und EBM sollen somit nicht zusammengelegt werden. Stattdessen wurde eine „partielle Harmonisierung“ vorgeschlagen. Die Kommission ist der Ansicht, dass für beide Systeme in Zukunft Überschneidungen entwickelt, aber auch Unterschiede bewusst erhalten werden sollen. Zu den Gemeinsamkeiten soll beispielsweise die Definition der ärztlichen Leistungen – die sogenannte Leistungslegendierung – gehören.