Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch in Kraft

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Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch tritt heute in Kraft.

Eine Änderung betrifft das Schwangerschaftskonfliktgesetz, wonach nun die Bundesärztekammer eine Liste der Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 2018a Abs. 1 bis 3 StGB durchführen. Außerdem sind mit diesem Gesetz verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel und nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva bis zum vollendeten 22. Lebensjahr zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig.

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