Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation – Was bringt das neue Gesetz für Ärzte?

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Das Bundeskabinett hat am 10. Juli 2019 den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum „Digitale Versorgung-Gesetz“ beschlossen.

Das Gesetz soll u. a. dazu führen, dass digitale Gesundheitsanwendungen zügig in der Versorgung der Patienten ankommen, mehr Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, Verwaltungsprozesse durch die Digitalisierung vereinfacht werden und insgesamt telemedizinische Anwendungen gestärkt werden.

So regelt das Gesetz zum Beispiel, dass Ärzte in Zukunft Patienten Apps auf Rezept verordnen können. Diese müssen zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität überprüft werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann vorläufig für ein Jahr die Kosten. Danach muss der Anbieter der App nachweisen, dass diese die Versorgung der Patienten verbessert.

Weitere für Ärzte interessante Neuerungen sind die Stärkung der Telemedizin durch Förderung von Telekonsilen und Videosprechstunden. Arztbriefe sollen in Zukunft bevorzugt elektronisch versendet werden, die Übermittlung per Fax soll zunehmend der Vergangenheit angehören.

Damit weitere innovative Versorgungsansätze schnell bei den Patienten ankommen, wird außerdem der Innovationsfonds bis 2024 verlängert. Sein Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung in Deutschland durch neue Versorgungskonzepte zu verbessern.