Für alle GKV-Versicherten ab sofort Krankschreibung per Videosprechstunde möglich

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Die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) macht darauf aufmerksam, dass sich GKV-Versicherte ab sofort auch dann per Video­sprechstunde krank­schreiben lassen können, wenn diese der Arztpraxis bisher nicht persönlich bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die entspechende Richt­linie bereits im vergangenen Jahr geändert; diese ist nun in Kraft getreten.

GKV-Versicherten, die der Arzt­praxis unbekannt sind, soll eine Krank­schreibung nur für bis zu drei Kalender­tage möglich sein. Für GKV-Versicherte, die der Arztpraxis bereits persönlich bekannt sind, bleibt es bei bis zu sieben Kalender­tagen. Danach ist für eine Folge­bescheinigung der AU ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich.

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