Für alle GKV-Versicherten ab sofort Krankschreibung per Videosprechstunde möglich
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht darauf aufmerksam, dass sich GKV-Versicherte ab sofort auch dann per Videosprechstunde krankschreiben lassen können, wenn diese der Arztpraxis bisher nicht persönlich bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die entspechende Richtlinie bereits im vergangenen Jahr geändert; diese ist nun in Kraft getreten.
GKV-Versicherten, die der Arztpraxis unbekannt sind, soll eine Krankschreibung nur für bis zu drei Kalendertage möglich sein. Für GKV-Versicherte, die der Arztpraxis bereits persönlich bekannt sind, bleibt es bei bis zu sieben Kalendertagen. Danach ist für eine Folgebescheinigung der AU ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich.