Ernährungstherapie ‚verordnen‘: So geht’s
Bei vielen Erkrankungen, wie z. B. Diabetes, Fettleber und Gicht, kann eine Ernährungstherapie hilfreich sein. Sofern Ärzte diese nicht selbst durchführen, können sie ihre Patienten einer Ernährungsfachkraft zuweisen. Dafür genügt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, für die der Berufsverband Oecotrophologie e.V. (VDOE) ein Formular zur Verfügung stellt.
» Zum Formular „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“
Mit diesem Formular wendet sich der Patient an eine zertifizierte Ernährungsfachkraft. Krankenkassen, Berufsverbände und Fachgesellschaften informieren die Patienten, wo sie Ernährungsfachkräfte finden.
Die Beratung wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, bei den privaten Versicherungen hängt dies vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Eine Broschüre mit weiteren praxisrelevanten Informationen kann kostenlos bei der KBV heruntergeladen werden: