Elektronische Patientenakte (ePA): Geplante Sanktionen können entfallen
Es war geplant, dass Arztpraxen spätestens ab dem 1. Juli 2021 über die notwendigen technischen Komponenten für einen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Andernfalls sollte die Vergütung für die vertragsärztlichen Leistungen um 1 % gekürzt werden. Sofern die notwendigen und zugelassenen Komponenten vor dem 1. Juli 2021 bei einem oder mehreren Anbietern bestellt wurden, sollen die geplanten Sanktionen entfallen. Zu den technischen Komponenten zählen der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), ein Update des Telematikinfrastruktur-Konnektors auf die Version PTV4 sowie ein Update des Praxisverwaltungssystems.