E-Rezept – Versorgung in Pflegeheimen
Gerade Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen brauchen häufig viele verschiedene Arzneimittel. In der Regel informiert das Pflegeheim die Arztpraxis, wenn ein Arzneimittel aus der Dauermedikation nachverordnet werden muss. Bisher mussten E-Rezepte für Heimbewohnerinnen und -bewohner meist ausgedruckt werden, damit diese per Botendienst in der Praxis abgeholt und an die Apotheke weitergeleitet werden konnten. Bereits Ende 2023 forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine vollständig digitale Lösung für die Versorgung der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Die flächendeckende Anbindung von Heimen an die TI ist aber vom Gesetzgeber erst zum 1. Juli 2025 verpflichtend geplant.1
Aktuell stellt die KV Berlin einen Lösungsweg für Berliner Praxen vor, mit dem E-Rezepte für Pflegeheime direkt von der Arztpraxis zur Apotheke gelangen können. Zunächst muss die Patientin bzw. der Patient dabei eine Einverständniserklärung unterzeichnen. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Zuweisungsverbot vor, das freie Apothekenwahlrecht bleibe nach juristischer Prüfung innerhalb der KV Berlin durch die Einverständniserklärung bestehen. Nach dem Unterzeichnen dieser Erklärung können die E-Rezepte digital per KIM übermittelt werden.2
1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, PraxisNachrichten vom 14.12.2023 „eRezept-Serie Teil 10: Rezepte in der Heimversorgung“
2 KV Berlin, Verordnungs-News Nr. 07 vom 31.07.2024 „E-Rezepte für Heimbewohner:innen – Direkt von der Arztpraxis an die Apotheke“