E-Rezept – Versorgung in Pflegeheimen

      Newsletterbeitrag     Digitali­sierung; E-Rezept

Gerade Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege­heimen brauchen häufig viele verschie­dene Arznei­mittel. In der Regel informiert das Pflege­heim die Arzt­praxis, wenn ein Arznei­mittel aus der Dauer­medika­tion nach­verordnet werden muss. Bisher mussten E-Rezepte für Heim­bewoh­nerinnen und -bewohner meist ausgedruckt werden, damit diese per Boten­dienst in der Praxis abgeholt und an die Apotheke weiter­geleitet werden konnten. Bereits Ende 2023 forderte die Kassen­ärzt­liche Bun­des­ver­eini­gung eine voll­ständig digitale Lösung für die Versor­gung der Pflege­heim­bewoh­nerinnen und -bewohner. Die flächen­deckende Anbindung von Heimen an die TI ist aber vom Gesetz­geber erst zum 1. Juli 2025 verpflichtend geplant.1

Aktuell stellt die KV Berlin einen Lösungs­weg für Berliner Praxen vor, mit dem E-Rezepte für Pflege­heime direkt von der Arzt­praxis zur Apotheke gelangen können. Zunächst muss die Patientin bzw. der Patient dabei eine Ein­ver­ständ­nis­erklä­rung unterzeichnen. Dadurch liegt kein Verstoß gegen das Zuweisungs­verbot vor, das freie Apotheken­wahl­recht bleibe nach juristischer Prüfung inner­halb der KV Berlin durch die Ein­ver­ständ­nis­erklä­rung bestehen. Nach dem Unter­zeichnen dieser Erklä­rung können die E-Rezepte digital per KIM übermittelt werden.2

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, PraxisNachrichten vom 14.12.2023 „eRezept-Serie Teil 10: Rezepte in der Heimversorgung“
2 KV Berlin, Verordnungs-News Nr. 07 vom 31.07.2024 „E-Rezepte für Heimbewohner:innen – Direkt von der Arztpraxis an die Apotheke“