Ab 1. November 2020: Dosierung muss auf das Rezept
Auf einem Arzneimittelrezept müssen Ärzte ab dem 1. November entweder Angaben zur Dosierung ergänzen oder kennzeichnen, dass Patienten einen Medikationsplan oder eine Dosierungsanweisung erhalten haben. Dies gilt auch für Betäubungsmittelrezepte. In der Arztsoftware muss diese neue Funktion bereits zum 1. Oktober implementiert sein. Ziel ist, Rückfragen der Apotheken zu vermeiden und die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern.
Auf dem Arzneimittelrezept erfolgt der Aufdruck der Dosierung (z. B. 0-0-1) hinter dem verordneten Produkt am Ende der Verordnungszeile. Die Kennzeichnung, dass ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt über das Kürzel „Dj“ („Dosierungsanweisung vorhanden: ja“) ebenfalls am Ende der Verordnungszeile. Bei Betäubungsmitteln – sofern eine Dosierungsanweisung vorliegt – wird am Ende der Verordnungszeile „gemäß schriftlicher Anweisung“ ergänzt.
» Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Dosierung auf dem Rezept