Die eAU – wie geht es weiter?
Es klappt noch nicht alles reibungslos, im Gegenteil, die Umstellung auf elektronische Krankschreibungen verläuft bisher eher holprig. Gemäß der im November erlassenen Richtlinie können Arztpraxen noch bis Ende Juni 2022 die klassischen Muster-1-Papierausdrucke verwenden, wenn die technische Umstellung bis dahin nicht möglich ist.
Nichtsdestotrotz empfiehlt die KBV, schnellstmöglich auf die neue digitale Technik umzustellen und die Software-Updates, die spätestens ab dem 1. Januar zur Verfügung stehen sollen, für die Anwendung zu installieren.1
Erster Schritt zur Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ihre elektronische Übermittlung aus der Praxis an die Krankenkasse. Ab Juli nächsten Jahres sollen dann die Krankenkassen – nicht die Arztpraxen – den Arbeitgebern die AU elektronisch übermitteln.
Neben einem ePA-Konnektor (möglichst PTV4+) ist der KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) zur sicheren digitalen Übermittlung der AU-Daten erforderlich. Zudem wird ein elektronischer Heilberufsausweis für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) und das oben erwähnte eAU-Software-Update benötigt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der KBV.