Diclofenac: Verordnung an Risikopatienten trotz Warnung
Bereits im Juli 2013 informierte ein Rote-Hand-Brief darüber, dass Diclofenac das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall bei Herzpatienten deutlich erhöhen kann. Daher ist Diclofenac seitdem bei Patienten mit bestehender Herzinsuffizienz (NYHA Stadien II-IV), ischämischer Herzerkrankung, peripherer Arterienerkrankung oder zerebrovaskulären Erkrankungen kontraindiziert. Bei Patienten mit signifikanten Risikofaktoren für kardiovaskuläre Ereignisse (z. B. Hypertonie, Hyperlipidämie, Diabetes mellitus, Rauchen) soll eine Therapie mit Diclofenac nur nach sorgfältiger Abwägung begonnen werden.1
Eine aktuelle Studie des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH kam nun zu dem Ergebnis, dass weiterhin zahlreiche dieser Risikopatienten mit Diclofenac behandelt werden. Für die Studie werteten die Forscher das Verordnungsverhalten der Ärzte vor und nach Veröffentlichung des Rote-Hand-Briefes aus. Dazu nutzten sie Daten der Krankenkassen. Sie kamen dabei insgesamt zu dem Ergebnis, dass sich die neuen Kontraindikationen nicht im Verordnungsverhalten widerspiegeln. Frau Prof. Ulrike Haug, Letztautorin der Studie und Leiterin der Abteilung Klinische Epidemiologie am BIPS, geht davon aus, dass es aufgrund dieser Verordnungen zu vermeidbaren Herzinfarkten und Schlaganfällen gekommen ist. Laut ihr ist insbesondere mehr Aufklärung zu den Risiken von Diclofenac nötig.2
1 Rote-Hand-Brief „Diclofenac - Neue Kontraindikationen und Warnhinweise nach europaweiter Überprüfung der kardiovaskulären Sicherheit“, Juli 2013
2 Pressemitteilung des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie - BIPS GmbH vom 13.11.2019, „Diclofenac wird trotz Warnung noch immer häufig an Risikopatienten verschrieben“