Das Problem mit dem „A“ – korrekte Kennzeichnung eines Betäubungsmittelrezeptes
Die Grundsätze zur Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln sind in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung festgehalten. Hier ist auch geregelt, dass ein Arzt für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen bis zu zwei Betäubungsmittel unter Einhaltung der dort genannten Höchstmengen verschreiben darf. Sobald die Höchstmenge in diesem Zeitraum überschritten wird, ist das Rezept vom Arzt mit dem Buchstaben „A“ zu kennzeichnen.
Die Verordnungshilfe des DeutschenArztPortals bietet Informationen zu den Betäubungsmittel-Höchstmengen sowie zur korrekten Kennzeichnung von BtM-Rezepten.
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