Das E-Rezept – neue Fristen, neuer Streit
Ab Juli 2023 soll das Einlösen des E-Rezeptes mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken funktionieren. Dadurch wird sich eine höhere Akzeptanz des E-Rezeptes erhofft. Die Gesellschafterversammlung der gematik hat zudem die bundesweite Einführung des E-Rezeptes zum 1. Januar 2024 beschlossen – eine Frist, gegen die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit einem klaren Nein stellt. Die KBV kritisiert u. a., dass dabei insbesondere auf die Möglichkeit der Einlösung mittels eGK gesetzt werde, die bisher nicht getestet werden konnte. Die technischen Voraussetzungen seien weder bei Ärzten, Apothekern noch bei den Patienten vorhanden. Vor einem breiten Rollout müssten aber alle Beteiligten vorbereitet sein und alles reibungslos funktionieren.
Besondere Kritik gibt es auch an den Plänen der Politik. Es wird befürchtet, dass die verpflichtende Einführung des E-Rezeptes mit Sanktionen gegenüber Praxen verbunden sein könnte, die noch kein E-Rezept ausstellen (können). Als „zutiefst frustrierend“ kommentieren die KBV-Vorstände dies. Sie halten das Vorgehen für eine Methode, um das ihrer Auffassung nach längst noch nicht massentaugliche E-Rezept mit der Brechstange durchzusetzen.
Wie läuft es in Ihrer Praxis mit dem Ausstellen des E-Rezeptes? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen unter info@extrarpinstitut.com.
Allgemeine Informationen zum E-Rezept fasst eine Praxishilfe des DeutschenArztPortals zusammen:
Quellen:
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 22.06.2023 „eRezept: KBV stimmt mit ‚Nein‘ gegen bundesweite Einführung mit der Brechstange“
KBV-Praxisnachrichten vom 22.06.2023 „eRezept: Klares ‚Nein‘ der KBV zur bundesweiten Einführung“ und „KBV-Vorstände kritisieren drohende Sanktionen gegenüber Praxen“