Das E-Rezept – neue Fristen, neuer Streit

      Newsletterbeitrag     Digitali­sierung; E-Rezept

Ab Juli 2023 soll das Einlösen des E-Rezeptes mittels elektro­nischer Gesundheits­karte (eGK) in Apotheken funktio­nieren. Dadurch wird sich eine höhere Akzep­tanz des E-Rezeptes erhofft. Die Gesell­schafter­ver­samm­lung der gematik hat zudem die bundes­weite Ein­füh­rung des E-Rezeptes zum 1. Januar 2024 beschlossen – eine Frist, gegen die sich die Kassen­ärztliche Bundes­vereinigung (KBV) mit einem klaren Nein stellt. Die KBV kritisiert u. a., dass dabei insbe­sondere auf die Mög­lich­keit der Ein­lösung mittels eGK gesetzt werde, die bisher nicht getestet werden konnte. Die tech­nischen Voraus­setzungen seien weder bei Ärzten, Apo­thekern noch bei den Patienten vorhanden. Vor einem breiten Rollout müssten aber alle Beteiligten vor­bereitet sein und alles reibungs­los funktio­nieren.

Besondere Kritik gibt es auch an den Plänen der Politik. Es wird befürchtet, dass die verpflich­tende Ein­führung des E-Rezeptes mit Sank­tionen gegen­über Praxen verbunden sein könnte, die noch kein E-Rezept ausstellen (können). Als „zutiefst frustrie­rend“ kommen­tieren die KBV-Vorstände dies. Sie halten das Vorgehen für eine Methode, um das ihrer Auf­fassung nach längst noch nicht massen­taugliche E-Rezept mit der Brech­stange durchzusetzen.

Wie läuft es in Ihrer Praxis mit dem Aus­stellen des E-Rezeptes? Schreiben Sie uns Ihre Erfah­rungen unter info@extrarpinstitut.com.

Allgemeine Informationen zum E-Rezept fasst eine Praxishilfe des DeutschenArztPortals zusammen:

» Zur Praxishilfe

Quellen:

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 22.06.2023 „eRezept: KBV stimmt mit ‚Nein‘ gegen bundesweite Einführung mit der Brechstange“

KBV-Praxisnachrichten vom 22.06.2023 „eRezept: Klares ‚Nein‘ der KBV zur bundesweiten Einführung“ und „KBV-Vorstände kritisieren drohende Sanktionen gegenüber Praxen“