COVID-19: Vereinbarung für Sonderregelungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband weiterhin gültig
Aufgrund der COVID-19-Pandemie können Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) bestimmte Qualitätssicherungsmaßnahmen aussetzen oder von den bundesweiten Vorgaben abweichen. Dabei geht es beispielsweise um Dokumentationsprüfungen durch Stichproben, Hygieneprüfungen in der Koloskopie, Fallsammlungsprüfungen in der Mammographie und fallbezogene Besprechungen, Konferenzen und Praxisbegehungen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart, dass diese Sonderregelungen weiterhin gültig sind. Abweichungen können entweder für die von den Beschränkungen betroffene Region oder für die gesamten KV-Region gelten. Auch für ärztliche Fortbildungen gelten Sonderregelungen, da viele der geplanten Präsenzveranstaltungen nicht stattfinden können.
Die Dauer der Vereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband gilt so lange, bis der Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufhebt, maximal jedoch bis zum 31. März 2021.