COVID-19-Pandemie: zusätzliche Vergütungen in der PKV

      Newsletterbeitrag     Ärztliche Vergütung; SARS-CoV-2

Von der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) wurde eine Vereinbarung über eine „Hygienepauschale“ getroffen. Ärzte können bis zum 31. Juli 2020 in der ambulanten Versorgung für jeden Arzt-Patienten-Kontakt einen Betrag in Höhe von 14,75 Euro für den erhöhten Anspruch an die Hygiene berechnen.

Darüber hinaus kann für Patienten, für die infolge der COVID-19-Pandemie weder ein Arztbesuch noch eine Videosprechstunde möglich ist, eine längere telefonische Beratung von Nutzen sein. Zunächst bis zum 31.07.2020 befristet ist die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen, je vollendete 10 Minuten, möglich.

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