COVID-19-Pandemie: telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich
Viele Haus- und Fachärzte hatten es gefordert: Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.12.2020. Als Voraussetzung gilt, dass sich Ärzte durch eine detaillierte telefonische Befragung persönlich vom Zustand des Patienten überzeugen. Die Krankschreibung kann telefonisch einmalig für weitere 7 Kalendertage verlängert werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) begründet die Entscheidung mit steigenden COVID-19-Infektionszahlen, die parallel mit einer vermehrten Anzahl an grippalen Infekten einhergehen.
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