COVID-19-Pandemie: Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 30. September 2021 verlängert
GKV-Versicherte können sich bei leichten Atemwegserkrankungen auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde die Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) um drei Monate bis zum 30. September 2021 verlängert. Die telefonische Krankschreibung ist bis zu sieben Tage möglich. Ärzte können für weitere sieben Tage eine AU-Folgebescheinigung ausstellen. Vom G-BA wird darauf hingewiesen, dass Ärzte sich durch die telefonische Befragung vom gesundheitlichen Zustand des GKV-Versicherten überzeugen müssen. Es ist zu prüfen, ob gegebenenfalls eine körperliche Untersuchung notwendig ist.