COVID-19-Pandemie: Kontrolluntersuchungen bei chronisch kranken Patienten dürfen ausfallen

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die vorgeschriebenen quartalsbezogenen Kontrolluntersuchungen bei Patienten, die im Rahmen eines Dis­ease-Management-Programms (DMP) behandelt werden, ausfallen dürfen. Dies gelte jedoch nur dann, wenn es medizinisch vertretbar sei.

Außerdem können auch Schulungen verschoben werden. Vom G-BA wurde daher die DMP-Dokumentationspflicht und die Verpflichtung der Versi­cher­ten zur Teilnahme an empfohlenen Schulungen für das erste bis dritte Quartal 2020 ausgesetzt.