COVID-19-Pandemie: Kontrolluntersuchungen bei chronisch kranken Patienten dürfen ausfallen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die vorgeschriebenen quartalsbezogenen Kontrolluntersuchungen bei Patienten, die im Rahmen eines Disease-Management-Programms (DMP) behandelt werden, ausfallen dürfen. Dies gelte jedoch nur dann, wenn es medizinisch vertretbar sei.
Außerdem können auch Schulungen verschoben werden. Vom G-BA wurde daher die DMP-Dokumentationspflicht und die Verpflichtung der Versicherten zur Teilnahme an empfohlenen Schulungen für das erste bis dritte Quartal 2020 ausgesetzt.