COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz – Entlastungen auch für Vertragsärzte
Für Krankenhäuser, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen stellt die COVID-19-Pandemie auch aus finanzieller Sicht eine Belastung dar. Aber auch Vertragsärzte sind von Honorareinbußen durch rückläufige Patientenzahlen betroffen. Diese wirtschaftlichen Folgen für niedergelassene Ärzte sollen durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz aufgefangen werden. Vorgesehen sind Ausgleichszahlungen und Anpassungen der Honorarverteilung.1 Ausgleichszahlungen sind demnach vorgesehen, wenn es in Folge eines Rückgangs der Fallzahlen durch die COVID-19-Pandemie zu einer Honorarminderung um mehr als 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal kommt. Die Ausgleichszahlungen sind beschränkt auf Leistungen, die außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet werden.
» Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
1 Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28.03.2020 „Bundesrat stimmt Gesetzespaket zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu“